Kursleiterschein und Konzepteinweisung
Die Kursleiterscheine wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) der gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert.
Die Konzepte dieser Kurse wurden, durch die jahrelangen Erfahrungen meiner beruflichen Tätigkeit in diesen Bereichen, entwickelt.
Bei geeigneter beruflichen Vorbildung, können Sie die Zulassung des jeweiligen Konzeptes, bei der ZPP beantragen und haben somit die Möglichkeit diese Kurse zusätzlich mit Krankenkassenzuschuss anzubieten. Der Krankenkassenzuschuss beträgt pro versichertes Mitglied bis max. 100 %.
Sie können die Kursleiterscheine, durch eine entsprechende Einweisung, erhalten, diese kann in einer Gruppen- oder individuellen Einzelschulung durchgeführt werden. Die Rezertifizierung ist kostenfrei.
Wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne über das Kontaktformular.
Die Vorraussetzungen zu einer erfolgreichen Zulassung bei der ZPP finden Sie hier:
Weitere Infos finden Sie hier:
Unser Service / Ihr Vorteil § 20 SGB V
Meine Konzepte wurden von den Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zentral geprüft und zertifiziert, sodass Sie (sofern Sie die Grundqualifikationen nach § 20 SGBV des aktuellen Leitfaden Prävention "Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes" erfüllen) eine vereinfachte Zertifizierung haben.
Da die für die Kurse erforderlichen Stundenbilder und Trainingsmaterialen schon hinterlegt sind, müssen Sie dies nicht mehr tun. Sie wählen unser Konzept aus, laden das Zertifikat hoch, indem ich Ihnen die Einweisung in das Programm bestätigen und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig.
Dann prüft die ZPP Ihre Grundqualifikation und wenn dann alles den Kriterien entspricht wird Ihr Kurs zertifiziert.